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Der US-Handelsbeauftragte schlägt derzeit eine umfassende Erweiterung der Strafzölle gegen China vor. Die vorgeschlagene Änderung sieht weitere Maßnahmen in Form eines zusätzlichen Wertzolls von bis zu 25 Prozent auf Produkte aus China mit einem jährlichen Handelswert von rund 300 Milliarden US-Dollar vor.

Fast alle Importprodukte aus China von US-Strafzöllen betroffen

Die betroffenen Produkte sind äußerst zahlreich und betreffen einen umfassenden Produktkatalog der verschiedensten Tarifnummern. Der Anhang, in dem die genannten Produkte enthalten sind, umfasst alleine 73 Seiten. Es ist davon auszugehen, dass fast jedes Unternehmen, das chinesische Ware in die USA liefert, von der Ausweitung betroffen sein wird. Erfasst sind alle Produkte, die in die achtstelligen Unterpositionen des „Harmonized Tariff Schedule of the United States“ (HTS) eingereiht sind und die im Anhang genannt sind.

Das Büro des U.S. Trade Representative (USTR) bittet Betroffene zunächst um eine öffentliche Stellungnahme und wird eine öffentliche Anhörung zu dieser Ausweitung durchführen.

Der Zeitplan sieht derzeit wie folgt aus:

  • 10.06.2019: Datum bis zu dem Anträge auf Teilnahme an der öffentlichen Anhörung eingereicht werden können
  • 17.06.2019: Datum bis zu dem schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden können
  • 17.06.2019: Das Kommitee des US-Handelsministers wird eine öffentliche Anhörung ab 09:30 morgens abhalten, in dem über die Voraussetzungen der Section 301 des US Trade Act und die Einführung weiterer Zölle beraten wird
  • anschließend: 7 Tage nach dem letzten Tag der Anhörung müssen spätestens Stellungnahmen zur Widerlegung von Äußerungen im Rahmen der Anhörung eingegangen sein

Unternehmen sollten nun dringend prüfen, ob die Warentarifnummern, mit denen sie Ware in die USA importieren, auch auf der Liste der betroffenen Waren stehen. Dann ist mit empfindlichen Strafzöllen von bis zu 25% zu rechnen. Insofern empfiehlt sich auch jetzt schon eine Strategie, mit der Unternehmen im Falle des Falles ihre Produktion und Lieferkette sichern können. Sprechen Sie unsere Anwälte gerne an.

Dieser Artikel wurde am 12. Juni 2019 erstellt. Er wurde am 27. Oktober 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.