Halten wir alle Zollvorschriften ein? Das fragen sich viele Unternehmen. In unserem Zoll Check-Up sehen wir oft erheblichen Verbesserungsbedarf für den Import- und Exportvorgang von Unternehmen. Die Abläufe sind oft historisch und ungeplant gewachsen – insbesondere bei Unternehmen, die neu und schnell am Markt Fuß gefasst haben. Aber auch schon länger am Markt tätige Unternehmen haben manchmal keine ausreichenden Arbeits- und Organisationsanweisungen oder Schwachstellen in den Abläufen. Meist werden unnötige und oft versteckte Risiken eingegangen.

Spätestens sobald es zu einer Zollprüfung oder Außenwirtschaftsprüfung kommt, werden die Probleme offenbar. Dann ist es aber oft schon zu spät – es drohen Nachzahlungen, Bußgelder und im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Analyse Ihrer Zollabwicklung (z.B. Import, Export, besondere Zollverfahren, vergangene Probleme etc.).
  • Optimierungsvorschläge für Ihre Abläufe.
  • Das Ergebnis des Zoll Check-Up wird mit Ihnen persönlich besprochen.

Unser Zoll-Check für Ihre Importe und Exporte gibt Ihnen Sicherheit, Sie müssen sich nicht mehr fragen: „Halten wir alle Zollvorschriften ein?“ Gerne können wir nach Vereinbarung auch regelmäßig Ihre Zollprozesse prüfen und ggf. optimieren. Sprechen Sie uns einfach an.

Wie melde ich mich an?

Melden Sie sich einfach über das untenstehende Formular an. Wir setzen uns dann direkt mit Ihnen in Kontakt und übermitteln Ihnen einen Fragebogen für die Bestandsaufnahme. Mit unserer Zoll-Checkliste ermitteln wir, wo in der Vergangenheit Probleme lagen. Anschließend wird die Zoll-Checkliste ausgewertet, um zu prüfen, ob Sie alle Vorschriften bzgl. Zoll- und Außenwirtschaftsrecht einhalten. Wir setzen uns dann direkt mit Ihnen in Kontakt.

Nach Erhalt Ihrer Daten erarbeiten unsere Anwälte für Sie konkrete Vorschläge zur Optimierung oder Neustrukturierung Ihres Unternehmens. Das Ergebnis des Zoll Check-Up wird mit Ihnen anschließend besprochen.

Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Dieser Artikel wurde am 27. September 2014 erstellt. Er wurde am 21. November 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
    Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.